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Was ist juristisch an der Strafanzeige gegen Jan Böhmermann wegen des Erdogan Gedichtes dran?

Hat Jan Böhmermann die Grenzen der Satire mit seinem Gedicht für Erdoan überschritten? Was ist dran an der Strafanzeigen gegen ihn? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke (WBS) aus Köln geht der Frage nach. Seine Urteil in Kürze: Im Gesamtkontext gibt es eben nicht nur dieses Gedicht. Man muss es im Gesamtkontext sehen und da nutzt Jan Böhmermann den vollen Rahmen der Kunstfreiheit aus. Solmecke geht davon aus, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Jan Böhmermann eingestellt werden.

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Die Diskussion, um Jan Böhmermanns angeblichem Schmähgedicht gegen Erdogan, schlägt hohe Wellen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und soll feststellen, ob es sich bei den Aussagen von Böhmermann in seinem Video zu Erdogan um Schmähkritik handelt.

Die Gesamtbetrachtung ist entscheidend

Der bekannte Satiriker liest dort ein Gedicht vor, das den Politiker unter anderem als Ziegenficker bezeichnet. Losgelöst vom Kontext wäre der Tatbestand der Beleidigung mit Sicherheit mehrmals erfüllt worden. Das Gedicht selbst war jedoch eindeutig Teil einer Satire, die als Kunstform durch das Grundgesetz geschützt ist. Wer auf die Einleitung zum Gedicht achtet, erfährt, dass das Gedicht gerade als Negativbeispiel einer Satire dient und eben nicht einfach eine Aneinanderreihung beleidigender Aussagen darstellt. Sicherlich hat Böhmermann hier die Grenzen der Kunstfreiheit voll ausgeschöpft und stark provoziert. Die Provokation ist jedoch der Kern einer Satire. Eine Satire ist immer im Gesamtzusammenhang zu bewerten.

Böhmermann ging es nicht um die bloße Herabwürdigung Erdogans

Es dürfen nicht einzelne Teile herausgepickt und für sich genommen bewertet werden. Nur bei vordergründigen Eingriffen in den Kern der Menschenwürde, wäre von einer Rechtswidrigkeit auszugehen. Gibt es mehrere Deutungsmöglichkeiten, ist zudem diejenige vorzuziehen, welche die satirische Darstellung rechtlich ermöglichen würde. Eine klare Grenze ist erreicht, wenn es ausschließlich um Schmähung, Rufschädigung oder gar um die bloße Beleidigung einer Person geht. Kommt jedoch auch eine andere Möglichkeit der Deutung, wie beispielsweise eine politische oder gesellschaftliche Kernbotschaft in Betracht, überwiegt in der Regel diese.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vermutlich schnell eingestellt

Der Aussagekern der Böhmermann Satire war aber nicht die Herabwürdigung von Erdogan, sondern eine ironische Überzeichnung seiner vorherigen Reaktion auf den satirischen Beitrag der NDR Sendung Extra 3. Insofern ist davorn auszugehen, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. (JEB)

Marc
Marchttps://www.testspiel.de
Marc hat Testspiel.de ins Leben gerufen und teilt hier seit 2005 seine Leidenschaft für Musik und das Internet.

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