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Jan Böhmermann könnte sich mit seinem Gedicht für Erdoan strafbar gemacht haben

Jan Böhmermann könnte sich mit seinem Gedicht für Erdoan strafbar gemacht haben. Zu dem Schluss kommt ein internes Gutachten des Auswärtigen Amtes, das dem Tagesspiegel vorliegt. Die internen juristische Prüfung wurde nach Informationen des Tagesspiegel noch vor dem Telefonat von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit dem türkischen Premierminister Ahmet Davutoglu am Sonntag in Auftrag gegeben. Mit der Prüfung reagierte das Amt auf den erheblichen Unmut, den Böhmermanns Erdogan-Kritik in der türkischen Regierung ausgelöst hatte.

[…] Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts kann nach Paragraph 103 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden, wenn die Beleidigung in verleumderischer Absicht erfolgt, sogar mit bis zu fünf Jahren.

Voraussetzung für ein Strafverfahren gegen Böhmermann wäre allerdings ein offizieller Antrag der türkischen Botschaft beim Auswärtigen Amt. Nach dem Telefonat Merkels mit Davutoglu sei die Wahrscheinlichkeit gewachsen, dass die Türkei auf diesen Schritt verzichten werde, hieß es in Regierungskreisen. In dem Gespräch hatte Merkel das Gedicht als „bewusst verletzend“ verurteilt. […]

Der Tagesspiegel berichtet auch, dass das ZDF-Studio in Istanbul mit Eiern beworfen wurde. In der türkischen Presse werden eine Entschuldigung des ZDF und weitere Konsequenzen gefordert.

Das ZDF hat die Schmähkritik bisher „nur“ entfernt. Wer das Gedicht noch nicht gesehen hat, kann dies hier nachholen.

Marc
Marchttps://www.testspiel.de
Marc hat Testspiel.de ins Leben gerufen und teilt hier seit 2005 seine Leidenschaft für Musik und das Internet.

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